89,38 Euro vor Gericht: Streit um Rezepturarzneimittel erreicht Bundessozialgericht
Elsa Stey89,38 Euro vor Gericht: Streit um Rezepturarzneimittel erreicht Bundessozialgericht
Ein Rechtsstreit über die Abrechnung von Rezepturarzneimitteln hat nun das Bundessozialgericht erreicht. Im Mittelpunkt des Konflikts stehen eine Apotheke, die Krankenkasse AOK Nordwest und das Bundesgesundheitsministerium. Es geht um 89,38 Euro – und um ein Urteil, das die Erstattungspraxis für teilweise verwendete Medikamente grundlegend verändern könnte.
Der Fall dreht sich um Rezepturen aus den Jahren 2018 und 2019, in denen das rezeptfreie Arzneimittel Mitosyl mit dem Kosmetikprodukt Neribas kombiniert wurde. Die AOK Nordwest forderte Rückzahlungen mit der Begründung, dass nur die tatsächlich verbrauchte Menge in Rechnung gestellt werden dürfe. Die Apotheke widersprach und bestand darauf, dass sie nicht verpflichtet sei, Reste für spätere Rezepte aufzubewahren.
Auslöser des Streits war die Rückforderung von 112 Euro bei elf Rezepten für zwei Patienten. Die Krankenkasse argumentierte, Mitosyl sei nach dem Öffnen sechs Monate haltbar, sodass spätere Rezepte dieselbe Tube wiederverwenden könnten. Überschüssige Erstattungsbeträge müssten daher zurückerstattet werden.
Die Apotheke hielt dagegen: Die Vorschriften sähen keine Lagerung von Restmengen vor. Stattdessen habe sie für jedes Rezept eine neue Tube verwendet. Die Vorinstanzen – das Sozialgericht Münster und das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen – gaben der Apotheke recht und erklärten die Rückforderung für unzulässig.
Nun muss das Bundessozialgericht (BSG) entscheiden. Das Bundesgesundheitsministerium unterstützt die Position der Krankenkasse und drängt auf eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Sollte die Regelung durchgesetzt werden, dürften künftig bei verarbeiteten Fertigarzneimitteln nur noch Teilmengen abgerechnet werden. Die Verhandlung ist für nächsten Donnerstag angesetzt.
Die Entscheidung hat weitreichende Folgen. Da die Notfallgebührenordnung inzwischen außer Kraft gesetzt wurde, haben Krankenkassen bereits massenhaft Rückforderungen nach den neuen Preisregelungen gestellt. Ein Urteil zugunsten der AOK Nordwest könnte weitere Rückerstattungsansprüche in der gesamten Branche auslösen.
Das Bundessozialgericht wird nun darüber befinden, ob die Rückforderung von 89,38 Euro Bestand hat. Noch wichtiger: Das Urteil könnte einen Präzedenzfall für die Abrechnung teilweise verwendeter Medikamente in Rezepturen schaffen. Zudem könnte es beeinflussen, wie Apotheken künftig mit Vorräten umgehen und wie Krankenkassen Erstattungsrichtlinien in ähnlichen Fällen durchsetzen.






