Apotheker kämpft gegen 87.000-Euro-Rückforderung der AOK – Existenz bedroht
Elsa SteyApotheker kämpft gegen 87.000-Euro-Rückforderung der AOK – Existenz bedroht
Dr. Christian Fehske, Inhaber der Rathaus-Apotheke in Hagen, sieht sich einer Rückforderung in Höhe von 87.000 Euro durch die Krankenkasse AOK Nordwest gegenüber. Der Vorwurf: Er habe eine „unwirtschaftliche Überversorgung“ mit Medikamenten bei einem einzigen Patienten nicht verhindert. Der Streit hat sich mittlerweile zu einem Rechtsstreit ausgeweitet, in dem Fehske die Entscheidung vor Gericht anfechtet.
Unterdessen hat der Fall größere Aufmerksamkeit erregt, nachdem er in einer Anhörung des Landtags von Nordrhein-Westfalen thematisiert wurde. Dort bestätigten sowohl die Krankenkasse als auch ihre Aufsichtsbehörde, dass die vollständige Rückforderung nach geltenden Vorschriften gerechtfertigt sei.
Auslöser des Konflikts war die Abgabe zweier hochpreisiger Rezepte für Idhifa, ein Krebsmedikament, an denselben Patienten durch Fehske. Die AOK Nordwest warf ihm daraufhin vor, gegen die deutsche Apothekenbetriebsordnung verstoßen zu haben, indem er eine ihrer Ansicht nach unnötige Doppelfinanzierung ermöglichte. Statt die Erstattung nur teilweise zu kürzen, entschied sich die Krankenkasse für die Rückforderung des gesamten Betrags – insgesamt fast 90.000 Euro.
Fehske hat inzwischen Klage eingereicht, um die Rückforderung anzufechten. Er argumentiert, die finanzielle Belastung bedrohe die Existenz seiner Apotheke und habe ihn tief entmutigt. Der Fall wirft zudem ein Schlaglicht auf die wachsenden Spannungen im Gesundheitssektor, wo Berichte über Apothekenmitarbeiter zunehmen, die ihre Stellen kündigen, um in die Rückforderungsabteilungen der Krankenkassen zu wechseln.
Während der Landtagsanhörung verteidigten Vertreter der AOK Nordwest ihre Position. Sie bestritten, dass die vollständige Streichung der Erstattung rechtmäßig und notwendig sei, um Ausgabenverschwendung zu verhindern. Die Aufsichtsbehörde unterstützte diese Haltung, sodass Fehske kaum noch Möglichkeiten für eine außergerichtliche Berufung bleiben.
Das Gerichtsverfahren läuft noch, doch für Fehskes Apotheke könnte die Rückforderung, sollte sie Bestand haben, erhebliche finanzielle Folgen haben. Das Urteil könnte Präzedenzcharakter für die Behandlung ähnlicher Konflikte im deutschen Gesundheitssystem haben. Der Fall verdeutlicht jedenfalls die zunehmenden Reibungen zwischen Apotheken und Krankenkassen bei der Erstattungspolitik.






