Bielefelder Paar entgeht nur knapp teurem ETA-Betrug bei Großbritannien-Reise
Hans-Werner RöhrichtBielefelder Paar entgeht nur knapp teurem ETA-Betrug bei Großbritannien-Reise
Paar aus Bielefeld entgeht knapp Betrug mit gefälschter ETA-Website
Ein Paar aus Bielefeld ist nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine betrügerische Website entgangen, als es eine britische Elektronische Reiseerlaubnis (ETA) beantragen wollte. Der Betrug flog auf, nachdem die beiden eine ungewöhnlich hohe Abbuchung von rund 240 Euro bemerkt hatten. Die Behörden warnen Reisende seitdem dringend, für ETA-Anträge ausschließlich das offizielle Regierungsportal zu nutzen.
Die ETA ist seit Anfang letzten Jahres für die Einreise nach Großbritannien verpflichtend. Trotz vereinzelter Betrugsfälle gibt es jedoch keine bundesweiten Statistiken, die das volle Ausmaß solcher Vorfälle in Deutschland erfassen.
Das Paar aus Bielefeld begann seinen Antrag mit einer Online-Suche nach der ETA. Auf einer scheinbar seriösen Website gab es persönliche Daten und Kreditkarteninformationen ein. Als auf der Zahlungsseite jedoch ein Betrag von fast 240 Euro angezeigt wurde, wurden die beiden misstrauisch.
Die offizielle Gebühr für die ETA beträgt lediglich 18,50 Euro pro Person. Da ihnen etwas seltsam vorkam, verweigerten sie die Transaktion und kontaktierten umgehend ihre Bank. Diese sperrte die Karte sofort – ein finanzieller Schaden konnte so verhindert werden.
Am 13. März 2026 erstattete das Paar Online-Anzeige bei der Polizei. Ihr Fall reiht sich in ähnliche Vorfälle in Dormagen und Kaarst ein, wo im Juni und August 2025 jeweils Meldungen eingingen. Auch Verbraucherzentralen in Recklinghausen und Leverkusen haben bereits vor gefälschten ETA-Websites gewarnt.
Die Verbraucherzentrale Deutschland rät Reisenden, Websites vor der Eingabe von Zahlungsdaten genau zu prüfen. ETA-Anträge müssen ausschließlich über das offizielle britische Portal gestellt werden: *https://www.gov.uk/eta*.
Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar den Betrug im letzten Moment stoppen. Ihr Fall unterstreicht, wie wichtig es ist, für ETA-Anträge nur die offizielle Regierungswebsite zu nutzen. Die Behörden appellieren weiterhin an Reisende, vor der Übermittlung persönlicher oder finanzieller Daten Zahlungsbeträge und die Seriosität der Website zu überprüfen.






