Bottrop fördert Solarenergie mit 50.000 Euro für PV-Anlagen und Mieterstrom
Elsa SteyBottrop fördert Solarenergie mit 50.000 Euro für PV-Anlagen und Mieterstrom
Bottrop startet neues Förderprogramm für mehr Solarenergie in der Stadt
Bottrop hat ein neues Förderprogramm aufgelegt, um den Ausbau von Solarenergie in der gesamten Stadt voranzutreiben. Insgesamt stehen 50.000 Euro zur Verfügung, mit denen Haushalte bei der Installation von Photovoltaik(PV)-Anlagen und Stecker-Solargeräten unterstützt werden. Ziel der Initiative ist es, die Abhängigkeit vom Stromnetz zu verringern und klimaneutralen Strom für Mieter:innen und Eigentümer:innen gleichermaßen zugänglich zu machen.
Das Programm bietet finanzielle Anreize für PV-Anlagen, darunter einen pauschalen Zuschuss von 300 Euro. Haushalte können zusätzlich 100 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität erhalten – die maximale Förderung beträgt dabei 1.000 Euro pro Wohneinheit. Voraussetzung für die Bewilligung ist die Installation eines Batteriespeichers, um die Energieautarkie zu erhöhen.
Bei Stecker-Solargeräten wurde die maximale Wechselrichterleistung auf 800 Watt angehoben, wodurch die Förderung auch für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern attraktiver wird. Besonders betont wird dabei die Klimagerechtigkeit: Sowohl Mieter:innen als auch Wohnungseigentümer:innen sollen von der Energiewende profitieren können.
Alle Anträge und Auszahlungsgesuche müssen digital eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen sind eine Handwerkererklärung, ein Inbetriebnahmeprotokoll eines zertifizierten Fachbetriebs sowie der Nachweis über die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die Unterlagen müssen innerhalb von zwei Monaten nach der Installation eingereicht werden, um eine zügige Auszahlung der Fördergelder zu gewährleisten.
Die Förderung hilft Haushalten, ihren CO₂-Fußabdruck zu reduzieren und gleichzeitig die Energiekosten zu senken. Durch die Pflicht zur Speicherlösung und die digitale Abwicklung sorgt das Programm für effiziente Bearbeitung und eine höhere Energieunabhängigkeit. Die Frist für die Einreichung der Unterlagen bleibt auf zwei Monate nach Inbetriebnahme festgesetzt.






