25 June 2026, 12:15

Bundeskabinett lockert Energieeffizienzgesetz für Unternehmen und Rechenzentren

Schwarz-Rot lockert Effizienzregeln für die Wirtschaft

Bundeskabinett lockert Energieeffizienzgesetz für Unternehmen und Rechenzentren

Der Bundeskabinett hat am Mittwoch Lockerungen des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Die Reformen mildern die Vorgaben für Unternehmen und Betreiber von Rechenzentren, um Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Das ursprüngliche Gesetz verlangte von Behörden und Unternehmen, den Energieverbrauch zu senken und Verschwendung zu vermeiden. Besonders im Fokus standen dabei Rechenzentren, die durch ihren hohen Strombedarf und Abwärme eine zentrale Rolle spielen.

Nach den neuen Regeln gilt die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen nun nur noch für Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden. Für Rechenzentren gelten zudem weniger strenge Effizienzziele: Statt innerhalb von zwei Jahren haben sie nun vier Jahre Zeit, um die Vorgaben umzusetzen. Die Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme entfällt, sofern kein lokales Fernwärmenetz verfügbar ist. Zudem wurde die Frist für die vollständige Kompensation des Stromverbrauchs der Rechenzentren durch erneuerbare Energien auf das Jahr 2030 verschoben.

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche betonte, die Reformen dienten der Bürokratieentlastung und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Peter Adrian vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bezeichnete die Änderungen als „deutliche Entlastung“.

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Kritik an den Reformen kommt von verschiedenen Seiten. Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch sprach von einer „Kapitulation vor den Tech-Konzernen“ und warnte vor höheren Umwelt- und Wirtschaftskosten. Katharina Reuter vom Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft kritisierte ebenfalls den Regierungsansatz in Sachen Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit.

Quelle