Dortmunder Landgericht verurteilt Ex-Partner wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft
Hans-Werner RöhrichtEx-Partner erstochen: 10 Jahre Haft für 33-Jährigen in Dortmund - Dortmunder Landgericht verurteilt Ex-Partner wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft
Ein 33-jähriger Mann ist vom Landgericht Dortmund wegen Totschlags an seiner ehemaligen Partnerin zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der Prozess endete mit einem Geständnis im Rahmen einer Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die sich auf den Vorwurf des Totschlags einigten.
Die Tat ereignete sich in Dortmund, nachdem die Frau ihren Wunsch geäußert hatte, die Beziehung zu beenden. Die Ermittler kamen zu dem Schluss, dass der Mann aus Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit handelte – nicht aus Rache oder übersteigertem Besitzanspruch.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Mord aus niederen Beweggründen in Erwägung gezogen. Später korrigierte sie ihre Position und forderte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Die Verteidigung plädierte hingegen für eine mildere Strafe von sieben Jahren.
Das Gericht schloss einen Mord schließlich aus, da es an ausreichenden Beweisen fehlte. Stattdessen verurteilten die Richter den Angeklagten wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da beide Seiten Berufung einlegen können – was eine erneute Verhandlung zur Folge hätte.
Die Strafe spiegelt die Feststellung des Gerichts wider, dass die Tat weder geplant noch von böswilliger Absicht getragen war. Dennoch unterstreicht die Höhe der Strafe die Schwere des Verbrechens. Sollte eine der Parteien Berufung einlegen, könnten sich die juristischen Auseinandersetzungen fortsetzen.






