Düsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro unrechtmäßige Schulleiterzulagen zurückzahlen
Elsa SteyDüsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro unrechtmäßige Schulleiterzulagen zurückzahlen
Eine Lehrerin in Düsseldorf wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem sie jahrelang unberechtigt Schulleiterzulagen erhalten hatte. Die Zahlungen wurden auch noch lange fortgesetzt, nachdem sie ihre kommissarische Schulleiterinnenrolle aufgegeben hatte. Die Behörden entdeckten den Fehler erst nach einer langen Phase unentdeckter Überzahlungen.
Die Beamtin wurde wegen Unterlassens der Anzeige einer Straftat – konkret Betrug durch Unterlassen – schuldig gesprochen. Sie war gesetzlich verpflichtet, die falschen Zahlungen zu melden, unterließ dies jedoch. Stattdessen behauptete sie, es handele sich um rückständigen Lohn, der ihr zustünde.
Im Laufe der Zeit summierten sich die unrechtmäßigen Zahlungen auf rund 31.300 Euro. Das Landesbesoldungsamt räumte ein, nicht erklären zu können, warum der Fehler so lange unbemerkt blieb. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen wurden keine ähnlichen Fälle in anderen Bundesländern oder Kommunen bekannt.
Das Gericht ordnete an, dass die Lehrerin den vollen Betrag zurückzahlt. Sie hat bereits mit monatlichen Ratenzahlungen in Höhe von 500 Euro begonnen. Zusätzlich zur Rückzahlung wurde sie wegen ihrer Rolle in diesem Versäumnis zu einer Strafe von 11.200 Euro verurteilt.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf Versäumnisse im Gehaltsabrechnungssystem, das über Jahre hinweg falsche Zulagen nicht erkannte. Mit der festgesetzten Rückzahlung und Strafe für die Lehrerin ist die Angelegenheit nun abgeschlossen. Bisher wurden keine weiteren Unregelmäßigkeiten in ähnlichen Fällen festgestellt.






