Elektronische Patientenakte wird ab Oktober 2023 für alle Pflicht – doch viele kämpfen noch mit der Umsetzung
Gernot GertzElektronische Patientenakte wird ab Oktober 2023 für alle Pflicht – doch viele kämpfen noch mit der Umsetzung
Elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland seit 1. Oktober 2023 verpflichtend
Seit dem 1. Oktober 2023 ist die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken in Deutschland verbindlich. Zwar begann die flächendeckende Einführung bereits Ende April, doch viele Einrichtungen kämpfen weiterhin mit technischen Problemen. Trotz Bedenken hinsichtlich Sicherheit und Verzögerungen bei der Umsetzung betont die Bundesregierung, dass der Zeitplan nicht verschoben wird.
Die ePA war von Januar bis September 2023 zunächst als freiwilliges System für Leistungserbringer im Gesundheitswesen eingeführt worden. In dieser Phase wurden für alle Versicherten automatisch digitale Akten angelegt, sofern sie nicht aktiv widersprachen. Das System soll Patientendaten wie Diagnosen, Behandlungen und Medikationen zentral in einem einheitlichen, abrufbaren Format zusammenführen.
Finanzielle Sanktionen bei Nichteinhaltung Seit dem 1. Oktober drohen Einrichtungen, die die ePA nicht einführen, finanzielle Konsequenzen. Praxen und Krankenhäuser ohne die erforderlichen Softwaremodule riskieren Kürzungen bei den Erstattungen der Krankenkassen sowie bei den Zuschüssen für die Telematikinfrastruktur (TI). Dennoch haben bisher erst etwa jedes fünfte Krankenhaus die Umsetzung abgeschlossen oder plant dies bis Jahresende. Die Mehrheit rechnet frühestens Anfang 2026 mit einer vollständigen Einführung.
Technische Hürden und Sicherheitsbedenken Die technischen Herausforderungen bleiben weit verbreitet: Rund ein Fünftel der Arztpraxen verfügt noch nicht über die notwendige Software für die ePA. Auch die Sicherheit des Systems ist umstritten. Zwar stuft das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das Risiko von Cyberangriffen als „technisch beherrschbar“ ein, doch unabhängige Experten äußern Zweifel. Die Sicherheitsforscherin Bianca Kastl fordert eine externe Überprüfung der Schwachstellen und warnt, dass die aktuellen Maßnahmen möglicherweise nicht ausreichen.
Das Bundesgesundheitsministerium hält trotz der anhaltenden Probleme am Fahrplan fest. Für die Einrichtungen besteht nun eine gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung – bei Nichtbeachtung drohen finanzielle Einbußen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die technischen und sicherheitstechnischen Probleme rechtzeitig gelöst werden können.






