26 April 2026, 06:21

Fünf Männer in Gladbeck bei Baukontrolle ohne Papiere erwischt – Ermittlungen laufen

Schwarzes und weißes Foto einer deutschen Fabrik aus den frühen 1900er Jahren, das Arbeiter bei der Bedienung von Maschinen zeigt, umgeben von Metallstangen und -pfählen, mit der Bildunterschrift "Neue Eisenglebeerei, die erste Fabrik in Deutschland" unten.

Fünf Männer in Gladbeck bei Baukontrolle ohne Papiere erwischt – Ermittlungen laufen

Fünf Männer bei Baukontrolle in Gladbeck ohne gültige Papiere erwischt

Bei einer Baustellenkontrolle in Gladbeck sind fünf Männer ohne die erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen aufgefallen. Die Aktion fand am 22. Oktober 2025 statt und wurde gemeinsam von Beamten des Zolls Dortmund und der örtlichen Ausländerbehörde durchgeführt. Keiner der fünf verfügte über die notwendigen Visa oder Aufenthaltstitel für eine Beschäftigung in Deutschland.

Im Fokus der Überprüfung standen Arbeiten zur Verlegung von Glasfaserkabeln in der Stadt. Unter den Betroffenen befanden sich vier usbekische Staatsbürger und ein Bürger Turkmenistans. Keiner von ihnen konnte gültige Papiere für den Aufenthalt oder die Arbeit in Deutschland vorlegen.

Die Zollbeamten leiteten wegen illegalen Aufenthalts Strafverfahren ein und nahmen die Männer vorläufig fest. Einer der Usbeken war bereits zuvor wegen ähnlicher Verstöße auffällig geworden. Die Verdächtigen wurden später an die Ausländerbehörde zur weiteren Bearbeitung übergeben.

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Der Arbeitgeber, ein in Polen ansässiges Unternehmen, steht nun unter Verdacht, gegen Arbeitsgesetze verstoßen zu haben. Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder das Mindestlohngesetz (MiLoG) können mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Betroffene Firmen riskieren zudem vorübergehende Sperren für öffentliche Aufträge.

Der Fall verdeutlicht die Risiken von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Deutschland. Die Behörden prüfen weiterhin die Umstände der Entsendung der Arbeiter aus Polen. Eine endgültige Entscheidung über ihren Verbleib sowie mögliche Sanktionen gegen den Arbeitgeber steht noch aus.

Quelle