20 June 2026, 10:14

Gericht gibt Edeka Recht: Längere Zahlungsfristen für Milchprodukte erlaubt

Milchbauern müssen auf ihr Geld warten - Edeka gewinnt Rechtsstreit

Gericht gibt Edeka Recht: Längere Zahlungsfristen für Milchprodukte erlaubt

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Streit über Zahlungsbedingungen zwischen dem Handelskonzern Edeka und dem Milchlieferanten Arla Foods zugunsten von Edeka entschieden. Mit dem Urteil darf der Einzelhändler für Milchprodukte Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen vereinbaren. Damit hebt das Gericht einen Verbotsbescheid des Bundesamts für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vom Oktober 2024 auf.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass verlängerte Zahlungsziele zwischen Edeka und Arla Foods nicht gegen das Gesetz zur Stärkung der Agrarorganisationen und Lieferketten (AgrarOLkG) verstoßen. Das Gesetz schreibt normalerweise vor, dass Lieferungen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen sind – abhängig vom Umsatz der beteiligten Unternehmen.

Das BLE hatte solche Vereinbarungen untersagt, nachdem bekannt geworden war, dass Edeka in den Jahren 2021, 2022 und 2024 für leicht verderbliche Milch- und Sahneprodukte Zahlungsfristen von über 49 Tagen ausgehandelt hatte. Doch das Gericht deckte einen entscheidenden Fehler in der Bewertung des BLE auf: Die Behörde hatte fälschlicherweise unabhängige Edeka-Kaufleute in die Umsatzberechnung des Konzerns einbezogen und so dessen Gesamtumsatz künstlich aufgebläht.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte das Urteil als Beleg dafür, dass Lebensmitteleinzelhändler rechtmäßig mit ihren Lieferanten zusammenarbeiten. Zudem betonte der Verband, dass dies bereits das zweite Mal sei, dass eine BLE-Entscheidung auf Basis des Lieferkettengesetzes kassiert werde. Der HDE kritisierte die Behörde dafür, wiederholt ihre gesetzlichen Befugnisse bei Durchsetzungsmaßnahmen zu überschreiten, und forderte mehr Zurückhaltung.

Das BLE prüft nun die Urteilsbegründung, bevor es entscheidet, ob es vor den Bundesgerichtshof in Revision geht.

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Das Urteil ermöglicht es Edeka, die längeren Zahlungsfristen mit Arla Foods für Milchprodukte beizubehalten. Gleichzeitig wirft es Fragen zur Vorgehensweise des BLE bei der Rechtsdurchsetzung auf. Sollte die Behörde Berufung einlegen, könnte der Fall noch vor ein höheres Gericht gelangen.

Quelle