Gericht stoppt geplante Verlegung der TH OWL aus Höxter – Standort bleibt erhalten
Elsa SteyGericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt geplante Verlegung der TH OWL aus Höxter – Standort bleibt erhalten
Ein Gericht hat die Pläne der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL), Studiengänge vom Standort Höxter zu verlegen, gestoppt. Das am 27. Februar 2026 verkündete Urteil erklärt die geplante Verlegung für rechtswidrig. Die Entscheidung folgt auf einen Streit über die Befugnis der Hochschule, den Standort vollständig zu schließen oder deutlich zu verkleinern.
Die Hochschule hatte angekündigt, Lehraktivitäten von Höxter an andere Standorte in Detmold oder Lemgo zu verlagern. Das Gericht urteilte jedoch, dass ein solcher Schritt gegen das Landeshochschulgesetz verstoßen würde, das den Standort Höxter ausdrücklich schützt. Nach den aktuellen Vorschriften ist eine vollständige Aufgabe des Campus nicht zulässig.
Das Urteil bestätigte zudem die Rechtmäßigkeit des Aufsichts-eingriffs des Landes aus dem Vorjahr. Noch vor der Gerichtsentscheidung hatte die Hochschule im Rahmen ihrer langfristigen Strategie die Idee eines Gemeinwohl-Campus Höxter erwogen. Das Gericht betonte jedoch, dass jede Verlegung mit einem klaren, nachhaltigen Konzept für den Standort Höxter einhergehen müsse.
Die ursprüngliche Ankündigung der TH OWL, die Lehre in Höxter komplett einzustellen, wurde als rechtswidrig eingestuft. Das Urteil unterstreicht, dass Hochschulen Standorte nicht einseitig schließen dürfen, ohne eine rechtliche Legitimation oder alternative Lösungen vorzuweisen.
Die Gerichtsentscheidung zwingt die TH OWL nun, ihre Pläne für den Campus Höxter neu zu überdenken. Künftige Änderungen an Studiengängen müssen im Einklang mit dem Landesrecht stehen und eine definierte Strategie für den Standort beinhalten. Das Urteil sichert Höxter damit als aktiven Teil des Hochschulbetriebs für die absehbare Zukunft.






