11 June 2026, 08:16

Goldschmuggel am FMO: 67-Jähriger mit verstecktem Schmuck im Wert von 19.000 Euro erwischt

ZKA-MS: Goldschmuggel kostet FMO-Reisende teuerZoll verhindert Schmuggel von Waren im Wert von mindestens 19.000 Euro

Goldschmuggel am FMO: 67-Jähriger mit verstecktem Schmuck im Wert von 19.000 Euro erwischt

Zollbeamte am Flughafen Münster Osnabrück (FMO) haben einen bedeutenden Goldschmuggelversuch aufgedeckt. Ein 67-jähriger Mann wurde mit undeklariertem Schmuck im Wert von mindestens 19.000 Euro erwischt. Der Fall fällt durch das Ausmaß der mitgeführten Gegenstände sowie die wiederholten Falschangaben des Reisenden auf.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Mann war nach einer Reise in die Türkei am FMO eingetroffen. Er trug eine Goldkette und ein Armband, behauptete jedoch zunächst, diese nicht im Ausland erworben zu haben. Bei der Kontrolle fanden die Beamten zusätzlich goldene und diamantbesetzte Ohrringe, die er unter seinen Haaren versteckt hatte, sowie passende Stücke in seinem Gepäck. Weitere Fundstücke waren eine Brille und eine Armbanduhr.

Seine Reisebegleiterin, eine Frau, führte ebenfalls Goldschmuck mit sich. Im Gegensatz zu dem Mann konnte sie jedoch Fotos und einen Zollnachweis vorlegen, die ihren vorherigen Besitz belegten. Sie zeigte sogar Aufnahmen, die den Mann während des Urlaubs beim Anprobieren des Schmucks zeigten. Kreditkartenabrechnungen in seinem Gepäck wiesen zudem darauf hin, dass die Stücke in der Türkei gekauft worden waren.

Der Mann war mit einem Bekannten gereist, der einen Zettel mit den gekauften Artikeln und deren Preisen bei sich trug. Diese Beweislage sowie der versteckte Schmuck führten dazu, dass der Zoll die Waren vorläufig beschlagnahmte.

Gegen den Mann wurden Steuerhinterziehungsverfahren eingeleitet. Ihm drohen nun mögliche Einfuhrabgaben von über 4.000 Euro sowie ein Bußgeld. Zwar kommt es am FMO regelmäßig zu Goldschmuggel, doch die Menge der undeklarierten Waren und die irreführenden Aussagen des Mannes machten diesen Vorfall zu einem ungewöhnlichen Fall.

Quelle