IS-Rückkehrer scheitert mit letzter Klage gegen Abschiebung nach Tadschikistan
Gernot GertzVerurteilter IS-Kämpfer aus Tadschikistan kann endlich aus Deutschland ausgewiesen werden - IS-Rückkehrer scheitert mit letzter Klage gegen Abschiebung nach Tadschikistan
Ein Mann aus dem Kreis Warendorf, der sich 2015 der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen hatte, hat seinen letzten juristischen Kampf gegen die Abschiebung verloren. Deutsche Behörden hatten seine Ausweisung 2018 zunächst gestoppt, da sie Folter in Tadschikistan befürchteten. Nun haben Gerichte nach Zusicherungen der tadschikischen Regierung den Weg für seine Abschiebung freigemacht.
Der Fall begann 2015, als der Mann nach Syrien und in den Irak reiste, um sich dem IS anzuschließen. Zwei Jahre später verurteilte ihn das Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren Haft.
2018 verhängte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Abschiebeverbot mit der Begründung, der Mann drohe in Tadschikistan Folter. Doch 2024 gaben die tadschikischen Behörden Garantien ab, dass er keine unmenschliche Behandlung zu befürchten habe. Daraufhin hoben deutsche Stellen das Verbot auf.
Der Mann klagte gegen die Entscheidung, doch das Verwaltungsgericht Münster wies seine Beschwerde im August 2024 ab. Das Gericht urteilte, dass keine erhebliche Foltergefahr mehr bestehe. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Einschätzung später und stellte fest, dass sich die Umstände geändert hätten.
Da alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, steht nun die endgültige Abschiebung des Mannes aus Deutschland bevor. Die Gerichtsentscheidungen stützten sich auf die Zusagen Tadschikistans und eine Neubewertung der Risiken. Seine Ausweisung folgt nach Jahren von Haftstrafen wegen terrorismusbezogener Straftaten und langwierigen juristischen Verfahren.






