10 June 2026, 12:32

Neue EU-Regel: Banken prüfen ab Oktober Empfängernamen bei Überweisungen

Wie die IBAN-Prüfung ab Oktober funktioniert

Neue EU-Regel: Banken prüfen ab Oktober Empfängernamen bei Überweisungen

Ab dem 9. Oktober tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die den Ablauf von Banküberweisungen grundlegend verändert. Die sogenannte „Prüfung des Zahlungsempfängers“ (engl. Verification of Payee, VoP) soll Betrug erschweren und Verbraucher besser schützen.

Ab diesem Stichtag müssen Banken und Sparkassen vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Stimmen beide Angaben exakt überein, wird die Überweisung ausgeführt – und die Bank haftet im Schadensfall, falls das Geld versehentlich falsch gebucht wird. Gibt es Abweichungen, erhält der Kunde eine Warnmeldung und muss selbst entscheiden, ob er die Transaktion trotzdem durchführen möchte.

Wer die Warnung ignoriert und die Überweisung bestätigt, trägt im Falle von Betrug das volle Risiko. Banken erstatten Verluste nur dann, wenn der Kunde nachweislich mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt hat und keine Schuld trifft. Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Kunden entfällt jegliche Haftung der Bank.

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Betrüger bringen Opfer häufig dazu, Geld auf falsche Konten zu überweisen – etwa durch gefälschte E-Mails oder scheinbare Jobangebote, um an Daten oder Gelder zu gelangen. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin ruft Verbraucher daher dazu auf, bei der Weitergabe von Kontodaten besonders wachsam zu sein.

Das neue System verlagert die Haftung je nach Übereinstimmung von Name und IBAN sowie dem Verhalten des Kunden. Banken übernehmen nur unter strengen Auflagen die Erstattung von Betrugsschäden. Kunden müssen künftig Warnhinweise vor der Bestätigung einer Überweisung genau prüfen.

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