NRW fordert mehr Spielraum für schwimmende Solaranlagen auf Seen und Flüssen
Hans-Werner RöhrichtNRW fordert mehr Spielraum für schwimmende Solaranlagen auf Seen und Flüssen
Nordrhein-Westfalen drängt auf Lockerung der Bundesvorschriften für schwimmende Solarprojekte
Das Land setzt sich für Änderungen der bundesweiten Regelungen ein, die derzeit begrenzen, wie viel Fläche eines Gewässers mit Solarmodulen bedeckt werden darf. Die Behörden kritisieren, dass die bestehenden Vorgaben zu starr seien und die Entwicklung hemmen.
Im Januar hatte der Erneuerbare-Energien-Landesverband Nordrhein-Westfalen dem Landesumweltminister Oliver Krischer (Grüne) Vorschläge unterbreitet. Darin wird gefordert, die aktuelle Obergrenze von 15 Prozent der Wasseroberfläche aufzuweichen und den vorgeschriebenen 40-Meter-Abstand zu den Uferzonen zu verringern. Zudem plädiert der Verband für flexible Ausnahmen bei bestimmten Gewässern.
Minister Krischer betont die Bedeutung des Niederrheins als idealen Standort für großflächige schwimmende Photovoltaik-Anlagen. Nordrhein-Westfalen beherbergt bereits sechs funktionierende Solarparks auf dem Wasser, darunter eine 5,6-Megawatt-Anlage in Bislich. Nun strebt das Land Änderungen an Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes an, um die bestehenden Hürden abzubauen.
In der Vorlage heißt es, pauschale Beschränkungen seien nicht immer vorteilhaft für aquatische Ökosysteme. Zudem behinderten die Regelungen den Ausbau schwimmender Solaranlagen erheblich.
Der Vorstoß erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem der Marktpreis für Solarstrom im Oktober 2025 auf knapp sieben Cent pro Kilowattstunde gestiegen ist. Sollten die Änderungen umgesetzt werden, könnten in ganz Deutschland mehr Projekte dieser Art realisiert werden. Das Land will so einen Ausgleich zwischen ökologischen Belangen und dem Ausbau erneuerbarer Energien schaffen.
