NRW kämpft für Mutterschutz auch für selbstständige Frauen
Nordrhein-Westfalen drängt auf gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen erneuert ihre Forderung nach einem gesetzlichen Mutterschutz für selbstständige Frauen. Begündet wird dies damit, dass eine Schwangerschaft nicht als Berufsrisiko behandelt werden dürfe. Aktuell bringen in Deutschland jährlich rund 27.000 selbstständige Frauen Kinder zur Welt – ohne die gleichen Absicherungen wie Angestellte.
Die Westdeutsche Handwerkskammer (WHKT) hat nun konkrete Vorschläge vorgelegt, um die Lücke zu schließen. Dazu gehört eine einmalige Pauschalzahlung als Lohnersatz während der Schutzfrist. Die Ideen basieren auf einer Machbarkeitsstudie, die vom Land finanziert wurde und deren Ergebnisse im Juli vorgestellt werden sollen.
Das Wirtschaftsministerium hat Politiker:innen, Wirtschaftsvertreter:innen und zivilgesellschaftliche Gruppen zusammengebracht, um die Umsetzung zu beraten. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) betonte, dass nun der Bund handeln müsse, um gleiche Rechte für alle Frauen zu gewährleisten. Klar stellte sie: „Nordrhein-Westfalen wird in seinen Bemühungen um bessere Schutzstandards nicht nachlassen.“
Das Land hat bereits mit einer Bundesratsinitiative und dem Aufbau eines breiten Bündnisses Vorarbeit geleistet. Ziel ist es, mit gutem Beispiel voranzugehen und die Bundespolitik zum Handeln zu bewegen. Die WHKT-Vorschläge und die Kampagne des Landes unterstreichen den dringenden Reformbedarf. Würden die Maßnahmen umgesetzt, erhielten tausende Selbstständige während der Schutzfrist nach der Geburt finanzielle Unterstützung. Die nächsten Schritte hängen nun von der Bundespolitik ab – Nordrhein-Westfalen gibt dabei die Richtung vor.






