24 May 2026, 10:16

NRW plant längere Amtszeiten für Richter bis zum 69. Lebensjahr

Richter in NRW können länger arbeiten

Richter in NRW können länger arbeiten - NRW plant längere Amtszeiten für Richter bis zum 69. Lebensjahr

Richter in Nordrhein-Westfalen könnten bald die Möglichkeit erhalten, zwei Jahre länger im Amt zu bleiben als bisher. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf unterstützt, der es ihnen erlaubt, bis zum Alter von 69 Jahren zu arbeiten. Bisher endet ihre Dienstzeit mit 67 Jahren – ohne Möglichkeit einer Verlängerung.

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Der Anstoß für die Änderung kam Anfang Juli, als der Landtag die Regierung aufforderte, das Richtergesetz zu überprüfen. Die Behörden erhielten den Auftrag, eine Novelle der bestehenden Regelungen vorzuschlagen.

Der neue Entwurf sieht nun freiwillige Verlängerungen über das aktuelle Renteneintrittsalter hinaus vor. Justizminister Benjamin Limbach von den Grünen hat sich öffentlich für die Maßnahme ausgesprochen. Er argumentiert, dass sie dem Justizsystem mehr Flexibilität bei der Personalplanung verschaffe.

Bei einer Zustimmung müssten Richter künftig nicht mehr zwingend mit 67 Jahren ausscheiden. Stattdessen könnten sie sich entscheiden, bis zu ihrem 69. Geburtstag weiterzuarbeiten. Der Vorschlag geht nun in die nächste Runde der Beratungen und könnte bald verabschiedet werden. Sollte die Reform durchkommen, wäre es das erste Mal, dass Richter in NRW ihre Laufbahn über die bisherige Altersgrenze hinaus verlängern dürfen. Ziel der Neuregelung ist es, den Personalbedarf zu decken und erfahrenen Juristen mehr Spielraum bei ihrem Berufsausstieg zu geben.

Quelle