Rechtsstreit um Solinger Beigeordneten: Berufung verzögert endgültige Entscheidung
Sergio KarzRechtsstreit um Solinger Beigeordneten: Berufung verzögert endgültige Entscheidung
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat Berufung gegen ein Gerichtsurteil eingelegt, das den Solinger Beigeordneten Jan Welzel wieder in sein Amt eingesetzt hatte. Der Fall wird nun vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen überprüft. Trotz der Berufung bleibt Welzel vorerst in seiner Position, bis eine Entscheidung getroffen wird.
Im März 2026 hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine dreimonatige Suspendierung von Jan Welzel, dem Rechtsdezernenten der Stadt Solingen, aufgehoben. Das Gericht gab damit seiner Klage gegen die Dienstenthebung statt und ermöglichte ihm die Rückkehr ins Amt.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat nun gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Da die Berufung jedoch keine aufschiebende Wirkung hat, bleibt Welzel bis zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Amt. Die CDU hatte der Bezirksregierung zuvor vorgeworfen, in dem Fall aus politischen Motiven gehandelt zu haben.
Welzels politische Haltung zu zentralen Themen in Solingen bleibt unklar. Öffentliche Unterlagen bestätigen lediglich seine administrative Funktion sowie den Rechtsstreit um seine Suspendierung.
Das Oberverwaltungsgericht wird nun über die Berufung entscheiden. Bis dahin wird Jan Welzel seine Aufgaben als Beigeordneter weiter wahrnehmen. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen lokalen Amtsträgern und der Bezirksregierung wegen seiner Dienstenthebung.






