08 June 2026, 10:16

Stadtverwaltung lehnt Einsprüche gegen Sitzverteilung im Stadtrat ab

Stadtverwaltung lehnt Einwände gegen Berechnung der Sitzverteilung ab

Stadtverwaltung lehnt Einsprüche gegen Sitzverteilung im Stadtrat ab

Die Stadtverwaltung hat drei Einsprüche gegen die jüngste Sitzverteilung im Stadtrat zurückgewiesen. Die Beschwerden waren von Mitgliedern des Wahlausschusses sowie einer Vertreterin der AfD eingereicht worden. Im Mittelpunkt der Kritik stand die mathematische Methode, mit der die Sitze verteilt wurden.

Nach dem Kommunalwahlgesetz von Nordrhein-Westfalen können Wähler oder Parteien Wahlergebnisse innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe anfechten. In diesem Fall hatten Michael Kirbach, Anissa Saysay und Bodo Gilz – Sprecher des AfD-Stadtverbandes – Bedenken vorgebracht. Sie argumentierten, die Sitzberechnung sei fehlerhaft, und forderten eine Überprüfung.

Die Verwaltung wies die Vorwürfe zurück und erklärte, die Einsprüche basierten auf falschen rechtlichen Argumenten. Die Behörden wiesen darauf hin, dass die von den Beschwerdeführern angeführten Satzungen nicht auf das Verfahren der Sitzverteilung anwendbar seien. Dennoch wird der Wahlprüfungsausschuss eine erste Prüfung vornehmen, sobald der Rat seine konstituierende Sitzung abgehalten hat.

Nach dieser Überprüfung wird der neu gewählte Rat endgültig über die Einsprüche entscheiden.

Die Beschwerden wurden zwar als unbegründet eingestuft, doch das formale Prüfverfahren wird wie vorgeschrieben fortgesetzt. Die Entscheidung des Rates wird zeigen, ob weitere Schritte folgen. Bis dahin bleibt die Sitzverteilung unverändert.

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