10 June 2026, 02:15

Stichwahl in Bergisch Gladbach: So geben Sie Ihre Stimme richtig ab

Wiederholungswahl am Sonntag, den 28. September 2025 - Wichtige Informationen

Stichwahl in Bergisch Gladbach: So geben Sie Ihre Stimme richtig ab

Bergisch Gladbach wählt am Sonntag, den 28. September 2025, in einer Stichwahl den Oberbürgermeister und den Landrat

Wahlberechtigte können bis 15 Uhr an diesem Tag noch eine Not-Briefwahl beantragen, falls sie unerwartet erkranken. Die Wahllokale sind für alle, die vor Ort ihre Stimme abgeben möchten, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Die Stichwahl folgt der Hauptwahl am 14. September 2025. Wähler, die bereits für die erste Wahl Briefwahlunterlagen angefordert hatten, erhalten die Stichwahlunterlagen automatisch. Wer dies nicht getan hat, kann die Briefwahl noch im Wahlbüro der Stadt beantragen – Voraussetzung ist ein gültiger Personalausweis.

Notanträge wegen plötzlicher Erkrankung erfordern ein ärztliches Attest sowie eine Vollmacht für eine vertretungsberechtigte Person. Ausgefüllte Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 16 Uhr am Wahltag entweder über die städtischen Briefkästen oder direkt im Zentralen Wahlbüro eingereicht werden.

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Wer sich bereits für die Briefwahl entschieden hat, kann nicht mehr auf die Wahl vor Ort umsteigen. Das Wahlbüro kann Auskunft geben, ob und wann die Unterlagen versandt wurden. Die Standorte der Wahllokale sind auf der Website der Stadt einsehbar oder können telefonisch beim Wahlbüro erfragt werden.

Das Zentrale Wahlbüro befindet sich in der Scheidtbachstraße 23, 51469 Bergisch Gladbach. Bei Fragen helfen die Mitarbeiter unter der Telefonnummer 02202 - 14 2888 oder per E-Mail an [email protected].

In der Stichwahl werden sowohl das Amt des Oberbürgermeisters als auch das des Landrats entschieden. Die Bürger müssen ihre Briefwahlunterlagen bis 16 Uhr einreichen oder zwischen 8 und 18 Uhr in den Wahllokalen ihre Stimme abgeben. Die Behörden erinnern daran, die Wahlberechtigung und die gewählte Wahlmethode vor Ablauf der Fristen zu prüfen.

Quelle