Stichwahl in Düren: Wichtige Fristen und Regeln für den 28. September 2025
Sergio KarzStichwahl in Düren: Wichtige Fristen und Regeln für den 28. September 2025
Stichwahl für den Kreistag findet am 28. September 2025 in Düren statt
Die Stichwahl für die Wahl des Kreiskommissars wird am 28. September 2025 in Düren abgehalten. Die Wähler können dieselben Wahllokale wie bei der vorherigen Wahl am 14. September nutzen. Wer vor Ort abstimmen möchte, muss einen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Wähler, die für die Wahl am 14. September eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können diese auch für die Stichwahl verwenden. Die gleichen Regeln gelten für die Briefwahl vor Ort – eine Identitätsprüfung am Wahllokal ist erforderlich.
Die Briefwahl bleibt ebenfalls möglich. Wer bereits für die erste Wahl die Unterlagen für die Briefwahl beantragt hat, erhält diese automatisch auch für die Stichwahl. Erstmalige Anträge können bis zum 26. September, 15:00 Uhr, über QR-Code, online oder schriftlich gestellt werden. Diese müssen persönliche Angaben, eine Unterschrift und eine Zustelladresse enthalten.
Falls die Briefwahlunterlagen nicht bis Anfang der folgenden Woche eingehen, sollten sich die Wähler umgehend an das Wahlamt wenden. Weitere Informationen zur Brief- und Urnenwahl sowie eine FAQ-Liste sind auf der Website der Stadt verfügbar.
Das Wahlamt Düren steht für weitere Fragen zur Verfügung. Die Wähler werden darauf hingewiesen, ihre Unterlagen und Fristen sorgfältig zu prüfen. Die Stichwahl findet wie geplant am 28. September 2025 statt.






