30 May 2026, 20:19

Ulrike Guérot scheitert mit Klage gegen Entlassung der Uni Bonn

Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot verliert erneut vor Gericht

Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot verliert erneut vor Gericht - Ulrike Guérot scheitert mit Klage gegen Entlassung der Uni Bonn

Die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot hat ihren juristischen Kampf gegen die Universität Bonn verloren, nachdem sie Anfang 2023 entlassen worden war. Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte die Entscheidung der Hochschule und wies damit ihre Klage gegen die Kündigung endgültig ab. Guérot, die durch ihre umstrittenen Positionen zur Pandemie und zum Ukraine-Krieg bekannt wurde, hatte sich zuvor Vorwürfen des Plagiats gegenübergesehen, die zu ihrer Entlassung führten.

Der Fall begann, als die Universität Bonn Guérot im Februar 2023 entließ. Als Begründung nannte die Institution Plagiat. Guérot focht die Entscheidung an und argumentierte, ihre Kündigung sei unbegründet.

Das Arbeitsgericht Bonn wies ihre Klage zunächst ab und entschied zugunsten der Universität. Guérot legte daraufhin Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln ein. Nun bestätigte auch das höhere Gericht die Rechtmäßigkeit der Kündigung und sprach der Universität damit erneut Recht.

Erstmals auf sich aufmerksam gemacht hatte Guérot während der COVID-19-Pandemie durch ihre Kritik an staatlichen Schutzmaßnahmen. Später sorgte sie mit Äußerungen zum Ukraine-Krieg für weitere Kontroversen, etwa durch Forderungen nach sofortigen Friedensverhandlungen. Kritiker warfen ihr vor, die Rollen von Angreifer und Opfer im Konflikt zu verzerren.

Ihr Buch „Wer schweigt, stimmt zu“ festigte ihren Ruf als polarisierende Persönlichkeit. Trotz ihrer öffentlichen Präsenz haben die Gerichte nun eine Rückkehr an die Universität endgültig ausgeschlossen.

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Mit der abschließenden Ablehnung der Berufung bleibt Guérots Entlassung von der Universität Bonn bestehen. Das Urteil bestätigt, dass die Vorwürfe des Plagiats eine rechtmäßige Grundlage für die Kündigung darstellen. Die Entscheidung beendet damit einen langwierigen Rechtsstreit um ihre akademische Laufbahn.

Quelle