19 March 2026, 18:20

Windpark in Meschede: Gericht gibt grünes Licht trotz Protesten der Gleitschirmflieger

Luftaufnahme eines einzelnen Windrads in einer grünen Wiese mit Bäumen, Häusern und Tieren im Hintergrund, das sich in Irland befindet.

Drachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Eilantrag gegen neue Windräder - Windpark in Meschede: Gericht gibt grünes Licht trotz Protesten der Gleitschirmflieger

Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein aus Meschede in Nordrhein-Westfalen ist mit seinem juristischen Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Eilantrag des Vereins ab und entschied, dass das Projekt keine ernsthafte Gefahr für dessen Betrieb darstelle. Damit ist der Weg für den Bau von zehn Windkraftanlagen in der Region frei.

Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte argumentiert, der Windpark werde gefährliche Turbulenzen und Sicherheitsrisiken verursachen. Die Windräder würden demnach erhebliche Einschränkungen für die Flüge erzwingen – insbesondere bei stärkerem Wind. Das Gericht hielt diese Bedenken jedoch für nicht ausreichend belegt.

Am Fluggelände gelten bereits jetzt bei Windgeschwindigkeiten über 30 km/h aus Sicherheitsgründen Startverbote. Die Richter wiesen darauf hin, dass der Flugbetrieb bei niedrigeren Windstärken wie gewohnt fortgesetzt werden könne, und verwiesen die Befürchtungen einer existenziellen Bedrohung für den Verein in das Reich der Spekulation. Zudem bestätigten sie, dass die geplante Lage des Windparks in einer ausgewiesenen Energiezone mit den regionalen Planungsvorgaben im Einklang stehe.

Das Gericht urteilte ferner, dass der Verein im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei. Mit der nun abgeschlossenen rechtlichen Auseinandersetzung kann der Windpark, dessen Bau bereits 2023 genehmigt wurde, wie geplant umgesetzt werden.

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Die Abweisung des Eilantrags bedeutet, dass der Windpark mit seinen zehn Anlagen nun realisiert werden kann. Der Flugplatz des Vereins – einer der meistfrequentierten seiner Art in Nordrhein-Westfalen – wird weiterhin unter den bestehenden Sicherheitsauflagen betrieben. Rechtliche Hürden für das Projekt bestehen nicht mehr.

Quelle