20.000 Cannabissamen nach monatelanger Beschlagnahmung freigegeben – warum der Zoll sie doch zurückgab
Gernot Gertz20.000 Cannabissamen nach monatelanger Beschlagnahmung freigegeben – warum der Zoll sie doch zurückgab
Zollbeamte in Krefeld haben nach zweimonatigen Ermittlungen 20.000 Cannabissamen an ihren rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben. Die Sendung war Anfang August 2025 bei einer routinemäßigen Grenzkontrolle in der Nähe von Viersen zunächst beschlagnahmt worden. Später bestätigten die Behörden, dass die Samen legal nach Deutschland eingeführt werden durften.
Die Cannabissamen waren am deutsch-niederländischen Grenzübergang im Kreis Viersen unter dem Verdacht der illegalen Einfuhr sichergestellt worden. Nach deutschem Recht gelten Cannabissamen jedoch als Vermehrungsmaterial und dürfen unter bestimmten Bedingungen legal ins Land gebracht werden.
Es folgten Ermittlungen der Krefelder Zollbehörde und der Staatsanwaltschaft. Nach Prüfung des Falls stellten sie fest, dass die Samen alle gesetzlichen Anforderungen für die Einfuhr erfüllten. Der Eigentümer, ein niederländisches Unternehmen, das auf den Handel mit Cannabissamen spezialisiert ist, wurde daraufhin über die Entscheidung informiert.
Am 22. Oktober 2025 wurden die 20.000 Samen offiziell an das Unternehmen zurückgegeben. Es wurden keine Anklagen erhoben, und die Lieferung wurde ohne weitere Auflagen freigegeben.
Der Fall unterstreicht die deutschen Vorschriften zu Cannabissamen, die deren Einfuhr gestatten, sofern sie als Vermehrungsmaterial eingestuft werden. Das niederländische Unternehmen kann nun seine Handelstätigkeiten nach der vorübergehenden Beschlagnahmung wieder aufnehmen. Die Zollbehörden haben keine weiteren Maßnahmen in dieser Angelegenheit angekündigt.






