29 April 2026, 22:18

Illegale Mülltransporte: 69-Jähriger aus Bielefeld vor Gericht

Schild am Straßenrand mit der Aufschrift "Melden Sie illegale Müllentsorgung und Verschmutzung" mit Bäumen und Pflanzen im Hintergrund und einer Tafel mit Text im Vordergrund.

Illegale Mülltransporte: 69-Jähriger aus Bielefeld vor Gericht

Ein 69-jähriger Mann aus Bielefeld ist angeklagt worden, nachdem die Polizei entdeckt hatte, dass er illegal gefährlichen Abfall transportierte. Der Vorfall ereignete sich, als Beamte seinen überladenen Anhänger im Ostwestfalendamm-Tunnel entdeckten. Spätere Ermittlungen ergaben, dass er etwa 20 bezahlte Entsorgungsfahrten ohne die erforderlichen Genehmigungen durchgeführt hatte.

Der Mann fuhr mit einem Pferdeanhänger durch den Tunnel, der weit über die gesetzlichen Grenzen hinaus beladen war – die Ladung ragte etwa 2,2 Meter über die Heckklappe hinaus. Im Inneren fanden die Beamten alte Haushaltsgeräte, Aluminiumschrott und Stahlabfälle, die sowohl auf der Ladefläche als auch im Inneren des Fahrzeugs verstreut waren. Auf Nachfrage konnte er keine gültigen Genehmigungen für den Umgang mit Metallschrott oder gefährlichen Abfällen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz vorlegen.

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Bei einer genaueren Untersuchung wurden gefährliche Gegenstände entdeckt, darunter Fässer mit Altölresten und Autokühler, die noch Kühlmittel enthielten. Der Anhänger wurde umgehend zu einem kommunalen Recyclinghof gebracht, um den Abfall sicher zu entsorgen. Unterdessen wurde in der Nähe ein zweiter Anhänger des Mannes gefunden, der ebenfalls mit zusätzlichem Müll beladen war.

Die Behörden haben inzwischen den Bielefelder Zoll informiert, um mögliche Steuerhinterziehung und andere Steuerdelikte zu prüfen. Akten zufolge hatte der Mann für ein 2021 angemeldetes Gewerbe die notwendigen Gebühren nicht entrichtet. Ihm drohen nun mehrere Anklagepunkte, darunter Umweltverstöße, Verstöße gegen das Steuerrecht sowie Ordnungswidrigkeiten im Abfallmanagement.

Der Fall hat zu einer umfassenderen Untersuchung der Entsorgungsaktivitäten des Mannes geführt. Bei einer Verurteilung müssen ihm Strafen wegen Umweltschäden, Steuerhinterziehung und dem Betrieb ohne gültige Erlaubnis drohen. Die aus den Anhängern geborgenen gefährlichen Materialien wurden inzwischen in einer zugelassenen Anlage fachgerecht entsorgt.

Quelle