Landtag reformiert Ordnungsbehördengesetz: Mehr Rechte für Kommunen und besseren Schutz für Ordnungskräfte
Gernot GertzLandtag reformiert Ordnungsbehördengesetz: Mehr Rechte für Kommunen und besseren Schutz für Ordnungskräfte
Der Landtag hat umfassende Reformen des Ordnungsbehördengesetzes verabschiedet. Die Änderungen zielen darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu modernisieren und den Kommunen klarere Handlungsanweisungen für die Durchsetzung zu geben. Das neue Gesetz soll zudem kommunale Ordnungskräfte besser vor Bedrohungen und Gewalt schützen.
Nach der aktualisierten Fassung können Behörden künftig längerfristige Platzverweise gegen Personen verhängen, die den öffentlichen Raum stören, andere belästigen oder gefährliche Situationen schaffen. In Mönchengladbach erhält der Kommunale Ordnungsdienst (KOS) die Befugnis, solche Verbote durchzusetzen.
Die Reformen sehen außerdem einen erweiterten Einsatz von Körperkameras vor – inklusive einer Voraufzeichnungsfunktion, um Vorfälle besser zu dokumentieren. Vanessa Odermatt und Jochen Klenner sind überzeugt, dass die Neuerungen den KOS stärken und die öffentliche Sicherheit verbessern werden.
Die örtliche CDU begrüßt die Entscheidung und bezeichnet die klareren Richtlinien als positiven Schritt. Die Partei hat sich zudem verpflichtet, die neuen Maßnahmen zügig und konsequent umzusetzen.
Die Stadt erwartet, dass die Änderungen helfen werden, wiederkehrende Probleme in Brennpunktgebieten wirksamer zu bekämpfen. Längerfristige Platzverweise und bessere Dokumentationsmöglichkeiten sollen die Arbeit der Ordnungskräfte unterstützen. Die Reformen markieren einen Wandel hin zu einer transparenteren und entschlosseneren kommunalen Verwaltung.






