Niederländer auf A3 festgenommen: Offener Haftbefehl wegen Pyrotechnik-Schmuggels
Elsa SteyNiederländer auf A3 festgenommen: Offener Haftbefehl wegen Pyrotechnik-Schmuggels
Bundespolizisten nahmen am 20. August 2025 auf der Autobahn A3 einen 32-jährigen Niederländer fest. Die Kontrolle erfolgte am Rasthof Knauheide, wo die Beamten einen offenen Haftbefehl gegen den Mann feststellten.
Der Mann war mit einem in den Niederlanden zugelassenen Pkw unterwegs. Er war über den ehemaligen Grenzübergang Elten auf der Autobahn nach Deutschland eingereist. Bei der Überprüfung legte er einen gültigen niederländischen Personalausweis vor.
Der Haftbefehl ging auf einen Vorfall vom Dezember 2022 zurück. Damals hatte der Mann versucht, bei einer Kontrolle in Waldsassen ohne die erforderliche Sprengstofferlaubnis Pyrotechnik nach Deutschland einzuführen – ein Verstoß gegen das deutsche Sprengstoffgesetz.
Im April 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Tirschenreuth wegen dieser Straftat. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro, aufgeteilt in 120 Tagessätze zu je 25 Euro, oder alternativ eine 120-tägige Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz hatte den Haftbefehl erlassen.
Die Polizei nahm den Mann umgehend in Gewahrsam. Am Donnerstagmorgen wurde er dem Haftrichter am Amtsgericht Kleve vorgeführt, um den Haftbefehl zu vollstrecken. Der Niederländer wurde zuvor bei der Bundespolizeiinspektion Kleve registriert. Die Festnahme erfolgte im Rahmen einer routinemäßigen Verkehrskontrolle, bei der seine ausstehende rechtliche Verpflichtung aufgedeckt wurde. Das Verfahren wird nun gemäß dem früheren Urteil fortgeführt.






