Polizei NRW räumt gravierende Barrieren auf ihrer Website ein
Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat auf ihrer Website eingeräumt, dass sie die Barrierefreiheitsstandards nur teilweise erfüllt. In einer offiziellen Stellungnahme wurden mehrere Mängel benannt, die Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen beeinträchtigen. Die Probleme wurden im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) festgestellt.
Die Website erfüllt grundlegende strukturelle Anforderungen nicht. Überschriften springen in der Hierarchieebene, und die korrekte Auszeichnung mit h1–h6-Tags fehlt. Auch Listen sind nicht ordnungsgemäß formatiert – statt der standardmäßigen Listenelemente werden div-Container verwendet.
Alternativtexte zu Bildern und Grafiken entsprechen entweder nicht dem Inhalt oder sind in der falschen Sprache verfasst. Stumme Videos verfügen weder über Alternativtexte noch über Audiodeskriptionen, während Audiodateien ohne Transkripte bereitstehen. Zwar existieren Untertitel für Videos, diese lassen sich jedoch aufgrund schlecht sichtbarer Steuerungselemente nur umständlich ein- und ausschalten.
Ein weiteres Problem stellen Formularelemente dar, denen korrekt verknüpfte Beschriftungen fehlen. Absätze sind nicht mit dem Standard-
-Tag ausgezeichnet, stattdessen werden div- oder -Elemente genutzt. Diese Mängel erschweren die Navigation und das Verständnis für Nutzer, die auf assistive Technologien angewiesen sind.
Aktuell erfüllt die Website der Polizei Nordrhein-Westfalen die BITV 2.0 nicht in vollem Umfang. Die festgestellten Defizite beeinträchtigen die Lesbarkeit, die Navigation sowie den Zugang zu Multimedia-Inhalten. Nutzer mit Behinderungen könnten daher auf Barrieren stoßen, wenn sie die Funktionen der Seite nutzen möchten.






