20 March 2026, 22:18

3-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Kölner Gericht

Ein Mann in einem weißen Hemd und dunklen Hosen sitzt an einem Tisch mit gefalteten Händen, zeigt einen ernsten Ausdruck, mit dem Text "Die Turf-Betrügereien" unten.

3-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Kölner Gericht

In Köln müssen sich eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen ihres mutmaßlichen Involvements in einen 3-Millionen-Euro-Betrug im Gesundheitswesen vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden vor, über einen Zeitraum von zwei Jahren gemeinsam Krankenkassen durch die Abrechnung unnötiger medizinischer Hilfsmittel getäuscht zu haben. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen 30 Fälle von gewerblichem Betrug, bei denen es vor allem um teure Wundauflagen ging.

Zwischen Februar 2020 und Juli 2022 soll die Krankenschwester gefälschte Rezepte für SymbioInfekt-TheraKits besorgt haben, von denen jedes etwa 3.400 Euro kostete. Ihr Pflegedienst rechnete diese Produkte anschließend bei den Kassen ab – obwohl sie medizinisch nicht gerechtfertigt waren. Der Apotheker soll sich den Großhandelspreis der Sets einbehalten haben, abzüglich eines 10-prozentigen Rabatts, den er dem Pflegedienst der Schwester gewährte.

Durch das System wurden insgesamt 3,6 Millionen Euro zu Unrecht erstattet. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass beide Angeklagten vorsätzlich handelten, auch wenn der Apotheker jede Kenntnis des Betrugs bestreitet. Er gab an, er habe den Zusicherungen über geringere Kosten vertraut und geglaubt, dass Wundversorger die Kassen nicht direkt abrechnen dürften.

Bei einer Verurteilung müsste der Apotheker den gesamten Betrag zurückerstatten. Rund 900.000 Euro wurden bereits sichergestellt, zudem laufen monatliche Rückzahlungen in Höhe von 10.000 Euro. Eine Rückforderung vom Geschäftspartner der Krankenschwester gilt jedoch als unwahrscheinlich, da dessen Firma inzwischen insolvent ist.

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Der Prozess dauert an, während die Behörden versuchen, die verbleibenden 2,7 Millionen Euro einzuziehen. Bisher liegen keine öffentlichen Stellungnahmen deutscher Gesundheitsbehörden oder Krankenkassen zu präventiven Maßnahmen vor. Das Urteil wird entscheiden, ob der Apotheker die volle Summe zurückzahlen muss.

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